Gesetz wird geprüft: Mutterschutz für Selbstständige
Das Familienministerium prüft, den Mutterschutz für Selbstständige zu öffnen. Außerdem äußert sich Familienministerin Paus zur Kindergrundsicherung.
Das Mutterschutzgesetz, das etwa Schutzfristen vor und nach der Entbindung und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots vorsieht, gilt bislang nicht für schwangere und stillende Frauen, die ausschließlich selbstständig arbeiten.
Seit 2017 haben selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Wie auf dem Familienportal des Ministeriums nachzulesen ist, erhalten Selbstständige, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Entscheidend ist dabei, dass der Krankengeldanspruch mit abgesichert ist.
Kindergrundsicherung gleicht der Höhe des Kindergelds
Des weiteren wurde bekannt, dass der Garantiebetrag in der Kindergrundsicherung in etwa auf dem Niveau des Kindergeldes liegen wird. „Wir wollen mit dem Garantie- und Zusatzbeitrag die Systematik ändern, sodass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist“, sagte die Grünen-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland am Montag. Die Kindergrundsicherung solle Kinderarmut verringern und Chancengleichheit verbessern.
In Zeiten von Inflation und Energiekrise ließen sich aber keine Prognosen abgeben, wie hoch die Kindergrundsicherung bei ihrer für 2025 geplanten Einführung sein muss. Das von Paus als Vergleichsgröße angegebene Kindergeld wird zum Januar um 31 auf 250 Euro erhöht. „Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass wir die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums erst einmal abwarten“, erläuterte die Minsterin.
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