piwik no script img

Gesetz über anonyme GeburtIn Not ohne Not ein Kind bekommen

Schwangere sollen künftig ihre Kinder auch anonym gebären können. Das hat das Kabinett beschlossen. So sollen Frauen besser geschützt werden.

Eine Babyklappe bietet Anonymität – setzt aber voraus, dass die Schwangere privat entbunden hat. Bild: dpa

BERLIN taz | Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt. Damit soll eine bundesweite rechtliche Grundlage für Schwangere, die in Notsituationen gebären und anonym bleiben wollen, geschaffen werden.

Gibt es keine andere Option, soll der Schwangeren von einer Beratungsstelle die vertrauliche Geburt vorgeschlagen werden, sie kann dann unter Pseudonym gebären. Ihre richtige Identität soll bei der Beratungsstelle hinterlegt werden. Das Kind kann anschließend zur Adoption freigegeben werden. Es soll ab dem Alter von 16 Jahren das Recht haben, die Identität seiner Mutter zu erfahren. Diese kann dagegen Widerspruch einlegen.

Bislang können Mütter in einer Notlage ihr Neugeborenes in einer Babyklappe ablegen. Das setzt voraus, dass die Schwangere privat entbunden hat. Dies ist mit erheblichen Risiken für Mutter und Kind verbunden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der anonymen Geburt, nach der das Kind zur Adoption freigegeben wird. Hierfür gibt es bislang keine bundesweite Regelung. Das hat zur Folge, dass sich alle Beteiligten in einer rechtlichen Grauzone befinden.

Laut Bundesfamilienministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, sollen diese beiden Angebote bestehen bleiben. Ziel sei jedoch, die vertrauliche Geburt als Vorzugsalternative zu etablieren. Das Deutsche Jugendinstitut hatte mit einer Studie herausgefunden, dass ein dringender Bedarf nach einer einheitlichen Rechtsgrundlage vorhanden sei. Die Regelung soll ab Mai 2014 in Kraft treten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • H
    Horsti

    Also, wie üblich, das gleiche Schema F:

    Frauen können Verantwortung abgeben, Männer sollen Pflichten übernehmen. Letztere können sogar per Zwangsgentest zur Verantwortungsübernahme gezwungen werden. Weiterhin hat das Kabinett vor einigen Monaten für die Unterhaltsfahndung eine eigene Behörde eingerichtet, damit der "Drückeberger-Papa" auch im Ausland ausfindig gemacht werden kann.

    So sieht also Gleichberechtigung in diesem Staat aus...

  • R
    ReVolte

    So schaut es aus, das "Patriarchat". Väter, nach feministischen Terminus Erzeuger, sind und bleiben Verfügungsmasse wie auch immer gearteter weiblicher Lebensentwürfe.

    Sattsam bekannte Doppelmoral auf der ganzen, feministischen Linie. Und dies erfahrungsgemäß wieder ohne mit der getuschten Wimper zu zucken.

  • J
    Jörn

    Anonyme Geburt für Mütter in Notlagen klingt gut, lässt jedoch Väter und Kinder den kürzeren ziehen.

    Was ist mit den Vätern, die Verantwortung übernehmen wollen? Können diese sich dagegen wehren durch eine anonyme Geburt ausgesperrt zu werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Kinder aufzuziehen und sie müssen sich auch dagegen wehren können, dass ihr Kind "wegadoptiert" wird. Spätestens mit dem Fall Görgülü hat auch das Bundesverfassungsgericht eingesehen, dass Väterrechte nicht durch eine Adoption ausgehebelt werden dürfen.

    Auch Kinder haben nicht nur ein Anrecht darauf zu erfahren, wer ihre Eltern sind, sondern auch ein Anrecht auf Unterhalt. Während Samenspender nachträglich zu Unterhalt verurteilt werden, sollen diese Kinder keine Möglichkeit haben, Unterhalt von ihren Eltern zu erhalten? Nach einer abgeschlossenen Adoption mag dies gerechtfertigt sein - vorher hat keine Mutter und kein Vater das Recht sich aus der Verantwortung zu stehlen.

    In der aktuellen Fassung ist dieses Vorhaben also schlicht verfassungs- und menschenrechtswidrig. Mit entsprechenden Absicherungen, die die Väterrechte vor einer Adoption wahren und die Kinderrechte beim Fehlschlagen der Adoption wiederherstellen kann es eine gute Lösung für Schwangere in Konfliktsituationen sein.

    Bleibt zu hoffen, dass die Koalition es ausnahmsweise mal schafft ein Gesetz im Familienrecht einzubringen, welches die Kinder- und Väterrechte wahrt und nicht gleich von Karlsruhe und Strassburg zerrissen wird.

  • C
    cyctologie

    anonyme Geburt für Frauen?...da wir alle gleichberechtigt sind, wird daraus wohl nichts.

    schließlich werden Männer geoutet obwohl sie unter zugesicherter Anonymität Samen gespendet haben.

     

    wenn schon der Vater, dann erst recht die Mutter. oder?

     

    also ich bereite schon mal das entsprechende Verfahren vor um dagegen vorzugehen. scheint jetzt schon bei Alltagsproblemen normal zu sein alles von den (obersten / Verfassungs) - gerichten entscheiden zu lassen.

     

    dabei steht der Rechtsstaat noch nicht einmal im GG. oder vllt gerade deswegen?..würde er mit drin stehen, könnte man den Staat wohl zwingen insgesamt ordentliche Gesetzte zu machen.

     

    so veranstalten die Juristen im Bundestag eine ABM Maßnahme nach der anderen für sich und ihre Kollegen.

  • P
    Paul

    Kann ich wenn ich Vater werden das auch machen?

    Wenn ich in wirklich unguten sozialen Umständen lebe und mir kein Kind und auch keine Unterhaltszahlungen leisten kann?

    Dürfen Männer ihre Verantwortung abgeben bzw. in diesem Ramen? fänd ich interessant.

    Falls sich jemand da auskennt...