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Archiv-Artikel

Gesetz nicht nur für NRW-Beamte

betr.: „Rüttgers‘ Gegnerin“, taz nrw vom 09.01.07Das Landespersonalvertretungsgesetz heißt zwar Landespersonalvertretungsgesetz; das besagt, dass es ein Gesetz des Landes NRW ist. Es gilt aber nicht nur für das Personal der Landesverwaltung NRW. Vielmehr regelt es die Funktion der Personalräte (vergleichbar den Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz) für das Personal aller Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in NRW. Betroffen sind also neben den Beschäftigten der Landesverwaltung auch Busfahrer, Krankenschwestern, Lehrer, Ärzte, Müllmänner, Polizisten, Forstarbeiter, Erzieherinnen. THOMAS RENSING, Duisburg

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