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Geschlechterproporz kein Auswahlkriterium

Die Einhaltung eines Geschlechterproporzes darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht das entscheidende Auswahlkriterium für die Aufnahme eines Schülers an einer Grundschule sein. Dies entschied die 3. Kammer in einem gestern veröffentlichten Urteil und gab der Klage eines abgelehnten Jungen auf Aufnahme in die Schule statt (Az: VG 3 A 820.97). Anlaß des Verfahrens: Eine Schule hatte sechzehn freie Plätze, auf die sich neun Mädchen und fünfzehn Jungen bewarben. Die Schulleiterin nahm alle neun Mädchen auf und begründete dies damit, in den Klassen sollten Mädchen und Jungen jeweils gleich stark vertreten sein. dpa

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