: Gerüchte und Fakten
betr.: „Die Sparschweine der Nation“, taz vom 11. 11. 05
Wer hat eigentlich das Gerücht ausgestreut, dass die Reduzierung des Sparerfreibetrags und die Streichung der Pendlerpauschale vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen treffen?
Fakt ist: Wer wenig oder kein Einkommen aus Kapital hat, zahlt auch bei einem reduzierten Sparerfreibetrag in Zukunft keine höheren Steuern, und das dürfte für Bezieher kleiner oder mittlerer Einkommen häufiger gelten als für Besserverdienende. Und von der Abschaffung der Pendlerpauschale sind überwiegend die betroffen, die über weite Strecken mit dem Auto zur Arbeit fahren oder viele andere Werbungskosten von der Steuer absetzen können, so dass sie den Arbeitnehmerfreibetrag damit bereits größtenteils oder ganz ausschöpfen.
In beiden Fällen gilt, dass Bezieher entsprechend niedriger Einkommen nur mit 15 Prozent dessen, was sie nun nicht mehr absetzen können, belastet werden, Besserverdienende (die für einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen) jedoch mit 42 Prozent. Und manche autofahrenden Fernpendler überlegen sich dann vielleicht, ob sie nicht doch teilweise oder ganz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, weil der tatsächliche Aufwand für Fahrten mit Bus oder Bahn auch in Zukunft als Werbungskosten abgesetzt werden kann. UTE FINCKH, Berlin
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