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Archiv-Artikel

Gerichtsurteil für Windräder

Lüneburg dpa ■ Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Landkreis Soltau-Fallingbostel verpflichtet, Windkraftanlagen in verschiedenen Gemeinden zu genehmigen. Der Landkreis hatte dies abgelehnt, weil nach dem Raumordnungsprogramm die Windenergiegewinnung nur in zwei Vorranggebieten im Landkreis zulässig sei. Die Gemeinden, wo die Anlagen errichtet werden sollen, gehörten nicht dazu. Das Gericht befand dagegen, die Kläger hätten einen Anspruch auf Genehmigungen.