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Gerichtssache III

Der bekannte Hamburger Neonazi-Rechtsanwalt Jürgen Rieger muss sich von kommendem Donnerstag an erneut vor Gericht verantworten. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat zu entscheiden, ob das Urteil des Landgerichts Hamburg von November 2000 Bestand hat. Damals war der Jurist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Rieger, bereits mehrfach wegen politisch motivierter Taten vorbestraft, hatte bei der Verteidigung eines Neonazis 1996 die Massenvernichtung von Juden im KZ bestritten.

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