Gericht: Bußgeldregelungkassiert
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Coronabestimmungen teilweise außer Kraft gesetzt. Betroffen ist das Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Diese Formulierungen seien zu unbestimmt, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des höchsten Berliner Gerichts (VerfGH 81 A/20 vom 20. Mai). Bürger könnten so nicht klar erkennen, welche Handlung oder Unterlassung bußgeldbewehrt sei. Dies könne gerade sehr rechtstreue Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Bei Verstößen gegen die genannten zwei Gebote können nun zunächst keine Bußgelder mehr erhoben werden. Andere Bußgelder, beispielsweise bei Verstößen gegen Hygieneregeln oder Obergrenzen bei Versammlungen, gelten indes weiter.
Im Bußgeldkatalog zur Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sind Sanktionen von bis zu 25.000 Euro bei Verstößen gegen unterschiedlichste Beschränkungen vorgesehen. Bei Verstößen gegen das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum etwa wurden bislang bis zu 500 Euro fällig. (dpa)
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