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■ KAMPFHUNDTÖTUNGGericht wies Beschwerde zurück

Berlin. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt die Beschwerde des Halters eines Pitbullterriers gegen die Einschläferung seines beißwütigen Fiffis zurückgewiesen. Die Sicherstellung des Kampfhundes sei im öffentlichen Interesse geboten, so das Gericht, weil der Halter das Tier als gefährliche Waffe verwende und auf Menschen hetze. Das Vieh hatte im Oktober einen anderen Pitbull angefallen, und sein Herrchen hatte den fremden Hund und Hundehalter auch noch zusätzlich mit seinem Messer angegriffen. Das Bezirksamt Charlottenburg verfügte daraufhin eine später auch vom Verwaltungsgericht bestätigte Tötung des Terriers.

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