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Gericht verurteilt Ärzte

■ Mediziner erhielten schwerbehindertes Baby gegen Elternwillen künstlich am Leben

Houston (AP/rtr) – Weil sie ein behindertes Baby gegen den Willen der Eltern künstlich am Leben erhalten haben, hat ein Gericht im US-Bundesstaat Texas ein Krankenhaus zur Zahlung von 42,9 Millionen Dollar (etwa 76 Millionen Mark) Schadenersatz verurteilt.

Sydney Ainsley Miller kam 1990 als Frühgeburt zur Welt. Wegen medizinischer Komplikationen hatten die Ärzte bereits in der 22. Woche die Geburt eingeleitet. Sie diagnostizierten einen schweren Gehirnschaden und die Erblindung des Kindes. Nachdem sie über die geringen Überlebenschancen ihres Babys informiert worden waren, verfügten Mark und Karla Miller, das Leben ihres Kindes nicht künstlich zu verlängern.

Die Ärzte hingegen behaupten, die Eltern hätten lediglich gebeten, daß Kind nach einem eventuellen Herzstillstand nicht wiederzubeleben. Das Herz habe jedoch einwandfrei gearbeitet, sagte der Anwalt des Krankenhauses, John Serpe. Auch der Träger des Krankenhauses, die Columbia Healthcare Cooperation, verteidigt die Entscheidung der Ärzte: „Weil das Baby lebend geboren wurde, waren wir juristisch und moralisch verpflichtet, es zu versorgen.“ Mitarbeiter des Krankenhauses behaupten außerdem, die Eltern hätten der Rettung ihres Kindes zugestimmt.

Die Höhe des Schadensersatzes begründet das Gericht mit den Kosten für die medizinische Versorgung. Die bisherige Versorgung der mittlerweile siebenjährigen Sydney Miller kostete rund 900.000 Dollar. Für ihre zukünftige, lebenslange Plege veranschlagte das Gericht eine Summe von 28,5 Millionen Dollar. Der Träger des Krankenhauses wurde zu einer Geldstrafe von 13,5 Millionen Dollar verurteilt. Columbia Healthcare kündigte Berufung an.

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