piwik no script img

Archiv-Artikel

Gericht verhindert Beschneidung

DRESDEN afp ■ Gerichte dürfen hier lebenden afrikanischen Müttern das Sorgerecht teilweise entziehen, wenn dadurch eine drohende Genitalverstümmlung an ihren Töchtern verhindert werden kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) schränkte das Sorgerecht einer Mutter aus Gambia ein, um deren 7-jährige Tochter vor einer rituellen Verstümmelung zu schützen. Damit wurde die Revision der Frau gegen ein Urteil des OLG Dresden zurückgewiesen, teilte der zuständige Sozialpädagoge Matthias Hirche gestern mit. „Der BGH hat den Schutz des Kindes über Elternrechte sowie Kultur und Tradition gestellt“, sagte Hirche, der auch den Reisepass des Mädchens verwaltet. Denn nach der Entscheidung müssen nun OLG und Jugendamt dafür sorgen, dass die Mutter oder Dritte das Kind nicht außer Landes bringen. (Az.: XII ZB 166/03)