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Archiv-Artikel

Gericht stärkt Schwiegermütter

ROM dpa ■ Nach dem Urteil des höchsten italienischen Gerichts dürfen Italiener ihre Schwiegermütter nicht mit unverhohlener Abneigung behandeln. Das Kassationsgericht in Rom verhängte gegen einen Geschiedenen 25 Euro Geldstrafe, weil er sich „in offener Ablehnung“ in Sichtweite vor das Haus seiner Schwiegermutter gestellt habe. „Das ist ein völlig neues Urteil, das vieles verändert“, sagte der Verteidiger. Dass die Exfrau samt Kind, das der Geschiedene sehen wollte, im Haus der Schwiegermutter lebte, habe für das Gericht offenbar keine Rolle gespielt. Niedere Instanzen hatten den Mann zu 15 Tagen Haft verurteilt. Dies hob der Kassationshof auf.