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Gericht lehnt Klage gegen NUKEM ab

■ Kasseler Verwaltungsrichter erlassen keine Einstweilige Anordnung gegen Hanauer Atomfabrik ab / Betrieb geht weiter

Kassel (ap) - Der hessische Verwaltungsgerichthof in Kassel hat den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen die Verarbeitung von Kernbrennstoffen durch die Hanauer Atomfabrik NUKEM abgelehnt. Das teilte das Kasseler Gericht am Samstag nach einem Eilverfahren mit. Zwei Bürger aus Groß–Auheim und Hainburg bei Hanau hatten die Einstweilige Anordnung beantragt, durch die dem Land Hessen untersagt werden sollte, der Firma NUKEM in ihrem Betrieb in Hanau–Wolfgang die Wiederaufnahme der Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen in dem NUKEM–Betrieb in Hanau–Wolfgang zu gestatten, bevor die dazu erforderliche Anlage nach dem Atomgesetz genehmigt ist. Hilfsweise hatten die Antragsteller beantragt, den Betrieb so lange zu untersagen, bis alle vom hessischen Umweltminister Weimar im Betrieb der NUKEM festgestellten Mängel beseitigt seien. Die Gründe für die Ablehnung des Antrages wurden noch nicht veröffentlicht. Sie sollen den Beteiligten in den nächsten Tagen mitgeteilt werden. (Aktenzeichen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 8 Q 2433/87)

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