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Archiv-Artikel

in kürze EINIGUNGSSTELLEN Gericht fordert Details

Einigungsstellen zur Lösung von Beschwerden von Arbeitnehmern müssen konkrete Einzelheiten der Beeinträchtigungen nennen. Sonst ist ihr Spruch wegen fehlender Bestimmheit unwirksam, so das BAG. Es folgte damit dem Antrag eines Post-Tochterunternehmens, das den Spruch einer Einigungsstelle für unwirksam hielt. (dpa)