Gericht bestätigt Urteil wegen Foltertod: Haftstrafe für Gefängnisdirektor
Engin Ceber, ein linker Aktivist, starb 2008 in einem türkischen Gefängnis an den Folgen der Folter. Seine Peiniger sollen dafür ins Gefängnis.
ISTANBUL afp | In einem historisch bedeutsamen Prozess hat ein Istanbuler Gericht am Montagabend die Verurteilung von drei Staatsbeamten wegen Folter bestätigt. Das Gericht verhängte in dem wiederaufgenommenen Verfahren lebenslange Haftstrafen gegen einen Gefängnisdirektor und zwei Vollzugsbeamte wegen des Foltertodes des Linksaktivisten Engin Ceber im Jahr 2008.
Ein Anwalt von Cebers Familie begrüßte die Entscheidung am Dienstag als richtungsweisend. Zugleich äußerte der Anwalt Taylan Tanay aber die Befürchtung, dass das Urteil vom Berufungsgericht in Ankara erneut kassiert werden könnte.
Das Berufungsgericht hatte die Verurteilung der Beamten durch das Istanbuler Gericht bereits einmal wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Tanay sagte der Nachrichtenagentur AFP, er beobachte in der Justiz einen Versuch, den Staatsbeamten trotz erwiesener Schuld die Freilassung zu sichern.
Bis zur erneuten Prüfung des Urteils durch das Berufungsgericht bleiben die drei Hauptbeschuldigten in Haft.
Engin Ceber war nach seiner Festnahme im September 2008 in Polizeihaft sowie anschließend im Gefängnis so schwer misshandelt worden, dass er starb. Der damalige türkische Justizminister entschuldigte sich öffentlich für die Folter.
Abschreckende Wirkung
Das Istanbuler Gericht hatte mit seinem ersten Urteil in dem Fall Rechtsgeschichte geschrieben, da in der Türkei sonst Verurteilungen von Staatsdienern wegen Misshandlungen von Verdächtigen äußerst selten sind.
Tanay sagte, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, habe der Fall Ceber eine abschreckende Wirkung auf andere Staatsbedienstete wie Polizisten und Vollzugsbeamte.
Sie wüssten nun, dass sie nicht mehr fest damit rechnen könnten, bei Misshandlungen straffrei davon zu kommen, sagte Tanay.
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