piwik no script img

Gericht bestätigt Urteil wegen FoltertodHaftstrafe für Gefängnisdirektor

Engin Ceber, ein linker Aktivist, starb 2008 in einem türkischen Gefängnis an den Folgen der Folter. Seine Peiniger sollen dafür ins Gefängnis.

Justizminister Mehmet Ali Sahin entschuldigte sich damals bei den Angehörigen des Folteropfers. Bild: ap

ISTANBUL afp | In einem historisch bedeutsamen Prozess hat ein Istanbuler Gericht am Montagabend die Verurteilung von drei Staatsbeamten wegen Folter bestätigt. Das Gericht verhängte in dem wiederaufgenommenen Verfahren lebenslange Haftstrafen gegen einen Gefängnisdirektor und zwei Vollzugsbeamte wegen des Foltertodes des Linksaktivisten Engin Ceber im Jahr 2008.

Ein Anwalt von Cebers Familie begrüßte die Entscheidung am Dienstag als richtungsweisend. Zugleich äußerte der Anwalt Taylan Tanay aber die Befürchtung, dass das Urteil vom Berufungsgericht in Ankara erneut kassiert werden könnte.

Das Berufungsgericht hatte die Verurteilung der Beamten durch das Istanbuler Gericht bereits einmal wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Tanay sagte der Nachrichtenagentur AFP, er beobachte in der Justiz einen Versuch, den Staatsbeamten trotz erwiesener Schuld die Freilassung zu sichern.

Bis zur erneuten Prüfung des Urteils durch das Berufungsgericht bleiben die drei Hauptbeschuldigten in Haft.

Engin Ceber war nach seiner Festnahme im September 2008 in Polizeihaft sowie anschließend im Gefängnis so schwer misshandelt worden, dass er starb. Der damalige türkische Justizminister entschuldigte sich öffentlich für die Folter.

Abschreckende Wirkung

Das Istanbuler Gericht hatte mit seinem ersten Urteil in dem Fall Rechtsgeschichte geschrieben, da in der Türkei sonst Verurteilungen von Staatsdienern wegen Misshandlungen von Verdächtigen äußerst selten sind.

Tanay sagte, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, habe der Fall Ceber eine abschreckende Wirkung auf andere Staatsbedienstete wie Polizisten und Vollzugsbeamte.

Sie wüssten nun, dass sie nicht mehr fest damit rechnen könnten, bei Misshandlungen straffrei davon zu kommen, sagte Tanay.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!