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Gericht: Reps dürfen benachteiligt werden

Mannheim (rtr) – Eine Mitgliedschaft bei den rechtsradikalen „Republikanern“ kann bei Beamten nach einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim eine Beförderung verhindern. Zur Eignung eines Beamten gehöre auch, dass er sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekenne. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, einem Kriminalkommissar die Beförderung zu verweigern, der für die „Republikaner“ kandidiert hatte.

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