: Gerechtigkeit wird teurer
Bremen taz ■ Neues Gerichtskostenrecht ab 1. Juli: Verwaltungsgerichtsverfahren müssen früher bezahlt werden - und werden etwas teurer. In allen Verfahren, die nicht gebührenfrei sind, müssen Gerichtskosten mit Klageerhebung umgehend bezahlt werden. Bisher war das Geld erst nach dem Richterspruch fällig. Gewinnt der Bürger den Prozess, bekommt er vorab Gezahltes wieder erstattet. Verfahren der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, im Schwerbehindertenrecht, um Ausbildungsförderung und Asylverfahren sind weiterhin kostenfrei.