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in kürze VERBRECHENSBEKÄMPFUNGGentests ohne Richterspruch

Noch in diesem Monat können Gentests zur Verbrechensbekämpfung ohne richterliche Zustimmung erfolgen. Das erklärte Justizstaatssekretär Diethard Rauskolb (CDU). Grund sei der entstandene Antragsstau bei den Gerichten. Allerdings müssten sich die Betroffenen mit der Speicherung ihrer Daten einverstanden erklären. (dpa)

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