: Gentechnik vor Gericht
LANDWIRTSCHAFT Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Gentechnikgesetz
KARLSRUHE apn | Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Gentechnikgesetz, das Landwirten beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen strenge Auflagen macht. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz als Verstoß gegen das Grundgesetz angegriffen, weil sie unter anderem den Eingriff in die Berufsfreiheit der Bauern als unverhältnismäßig ansieht.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf der Landesregierung Sachsen-Anhalts vor, mit ihrer Klage die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Deutschland zu gefährden. Die Beanstandungen hinsichtlich der Haftungsansprüche bei gentechnischer Verunreinigung und der Veröffentlichung von gentechnischen Anbauflächen bezeichnete er als haltlos. Würde der Klage stattgegeben, hätte die gentechnikfreie Landwirtschaft keine wirksame Handhabe gegen gentechnische Verunreinigungen mehr.
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