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Archiv-Artikel

Gen-Tech-Gesetz, Teil zwei

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt vor einer Aufweichung des Gentechnikgesetzes: Der im Februar in Kraft getretene erste Teil des Gesetzes dürfe nicht über das Gentechnikgesetz, Teil zwei, das im Bundestag beraten werde, ausgehebelt werden. Ein Aufweichen der bereits gültigen Regeln zu Haftungsfragen und zum Standortregister sei inakzeptabel. Bundesagrarministerin Renate Künast (Grüne) hatte nur ein einziges Gentechnikgesetz geplant. Als sich dagegen jedoch im Bundesrat eine Blockade abzeichnete, splittete sie das Gesetz 2004 in zwei Teile. Der zweite, im Parlament jetzt zur Beratung anstehende Teil unterliegt der Zustimmungspflicht des Bundesrates und gibt den Ländern damit die Möglichkeit, Nachbesserungen am ersten Teil zu fordern. Wegen der Nichtumsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie für Gentechnik-Organismen läuft gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.