■ ÖKO-TIPS: Gemeinde haftet für Altlasten
Eine Gemeinde, die auf einer Altlast ein Bebauungsgebiet ausweist, muß dem Grundstückskäufer die Sanierungskosten ersetzen. Sie haftet allerdings nicht für einen Wertverlust oder sonstige Schäden am Gebäude. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 156/92).
Im dem Fall war der Baugrund mit Giftstoffen belastet, denn Anfang des Jahrhunderts hatte auf dem Gelände eine chemische Fabrik gestanden. Die Altlasten bemerkte man allerdings erst während des Hausbaus. Zwar hatte die Gemeinde aus einer möglichen Belastung des Bodens kein Geheimnis gemacht und beim Verkauf der Baugrundstücke auch keine Gewähr für die Beschaffenheit des Untergrunds übernommen. Die Richter sahen jedoch eine Verpflichtung der Kommune, bei der Erstellung des Bebauungsplans den Boden zu untersuchen, um eine rechtzeitige Sanierung möglich zu machen. So sollen von den künftigen Bewohnern Geundheitsschäden ferngehalten werden.
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