: Geldwäsche wird Straftatbestand
Bonn (dpa) - Im Rahmen der internationalen Rauschgiftbekämpfung will Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) in der Bundesrepublik den Straftatbestand „Geldwäsche“ einführen. Er soll nicht auf Drogenstraftaten begrenzt werden. Außerdem sollen sich Bankkunden, die 100.000 Mark und mehr bar einzahlen, ausweisen müssen. Die Kreditinstitute sollen sich künftig bereit erklären, verdächtige Geldbewegungen an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Eine Verwendung derartiger Meldungen für andere steuerliche Zwecke als für die Aufklärung von „Geldwäsche“ solle ausgeschlossen werden. Bei der Meldung verdächtiger Geldbewegungen würden die Kreditinstitute per Gesetz von Haftungsansprüchen freigestellt.
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