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Geldstrafe für Nazi-Tätowierung

Eine Hakenkreuz-Tätowierung brachte einem 25jährigen Bautischler eine Geldstrafe von 1.800 Mark ein. Das Amtsgericht sprach den einschlägig Vorbestraften schuldig, das Nazi-Kennzeichen auf seinem Unterarm gezeigt zu haben. Vor Gericht gab der Mann an, er hätte sich das Hakenkreuz vor der Wende aus Protest gegen das DDR-Regime einbrennen lassen. Der Bautischler hatte wenige Monate zuvor auf einem Pullover einen Reichsadler mit Hakenkreuz gezeigt. Das Verfahren war gegen eine Geldbuße von 1.000 Mark eingestellt worden.

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