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Geldbußen für Hausbesitzer

Berlin. Für den durch morsches Treppengeländer verursachten Todessturz eines 31jährigen Türken müssen zwei Hausbesitzer- Brüder (44 und 49) Geldbußen von je 10.000 Mark zahlen. Das wurde gestern vom Schöffengericht Tiergarten entschieden. Der Türke hatte am 21. Juni 1990 einen Bekannten in dessen Wohnung in einem Neuköllner Hinterhaus begleitet. Als er sich im zweiten Stock auf das Treppengeländer stützte, brach dieses zusammen. Der Sturz durch den Lichtschacht auf den Steinfußboden endete tödlich. Hausbewohner hatten wiederholt auf die Gefahren hingewiesen. Reparaturen wurden jedoch nur notdürftig vorgenommen.

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