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Gekreuzigtes Schwein stört öffentlichen Frieden

Nürnberg (dpa) – Das Bild eines gekreuzigten Schweines im Internet verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg das religiöse Empfinden gläubiger Christen und stört damit den öffentlichen Frieden. Das Gericht ordnete mit dieser Begründung weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen eine Plattenfirma an. Die Firma hatte im Internet mit einem „Schweine-T-Shirt“ für die Platte einer Punkband geworben. Über dem ans Kreuz genagelten Schwein war statt der üblichen Inschrift „INRI“ das Logo der Band abgebildet.

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