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Geistig behinderte Eltern dürfen Kind behalten

■ Landgericht gab geistig behinderten Eltern das Sorgerecht für ihre drei Monate alte Tochter zurück / Richter: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Die geistig behinderten Berliner Eheleute Hannelore und Wolfgang Krüger dürfen ihre drei Monate alte Tochter Franziska großziehen. Das entschied jetzt das Berliner Landgericht in einem Berufungsprozeß. Anfang Juni hatte ein Neuköllner Amtsrichter der Mutter das Sorgerecht entzogen und auch dem Vater - obwohl dieser voll geschäftsfähig ist die Personensorge aberkannt. Die Begründung des Familienrichters: „Die Eltern sind nicht in der Lage, dem Kind geistige Anregungen zu geben. Entwicklungsrückstände und Verhaltensauffälligkeiten wären die Folge.“ Das Urteil stieß seinerzeit bei Medizinern, Behindertenverbänden und Parteien auf scharfe Kritik. Das Landgericht, das dem Vater die Personensorge zurückgab, bezog sich in seiner 37 Seiten langen Urteilsbegründung vor allem auf Art.6 des Grundgesetzes. Danach stehen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates“. Das Landgericht vertrat die Ansicht, daß nach der Konzeption des Art.6 ein Kind grundsätzlich zu seinen leiblichen Eltern gehöre. Wörtlich heißt es: „Andernfalls wäre auch die Würde des Menschen angetastet.“

Mit diesem Urteil wäre eigentlich der Weg für eine gemeinsame Zukunft der Famililie K. in einem Kieler Wohnheim frei. Allein das Jugendamt Neukölln hat es bisher versäumt, eine Kostenübernahmeerklärung an die Rechtsanwältin der Eheleute abzuschicken. Dadurch wird der Umzug nach Schleswig -Holstein blockiert.

Auch in der Vergangenheit hat sich diese Behörde in diesem Fall nicht gerade mit Ruhm bekleckert: Zusammen mit dem Familienrichter hatte sie geplant, die kleine Franziska „umgehend“ zu einer Pflegestelle nach Westdeutschland zu bringen. Diesen „Coup“ verhinderte die Rechtsanwältin der Eheleute K. mit einer einstweiligen Verfügung.

Dem Amt erteilte die Landgerichtskammer eine deutliche Rüge. Mit dem Versuch, die Familie in einem speziellen Wohnheim in Kiel unterzubringen, werde nachgeholt, um was sich das „Jugendamt bereits vor der Geburt hätte nachhaltig kümmern müssen“. In dem Marie-Christian-Heim in Kiel wird seit dem 1.August ein Platz für die Familie K. freigehalten. Der zuständige Leiter des Jugendamtes hatte noch in dieser Woche erklärt, daß man „es an den Kosten nicht scheitern“ lassen würde - den engagiert klingenden Worten folgten aber keine Taten.

Das Fehlen der behördlichen Erklärung wurde gestern vom behindertenpolitischen Sprecher der AL, Michael Eggert, als „unverständlich“ kritisiert. Eggert: „Das ist der einzige Grund, warum Mutter und Kind noch nicht wieder zusammen sein können.“ Die Eltern von Franziska durften ihr Kind nach der Wegnahme zunächst überhaupt nicht, später nur einmal in der Woche für eine Stunde im Kinderheim besuchen.

CC Malzahn

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