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Archiv-Artikel

Gehaltserhöhung ohne Ausnahme

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Unternehmen dürfen bei turnusmäßigen Gehaltserhöhungen nicht einzelne Mitarbeiter ausschließen, so das Arbeitsgericht Frankfurt gestern. Die Richter gaben der Klage eines Sachbearbeiters gegen ein Dienstleistungsunternehmen statt und sprachen ihm die verweigerte Gehaltserhöhung von rund 60 Euro monatlich zu. Der Mann war ursprünglich bei einer anderen Firma beschäftigt und kam über eine Fusion zu seinem neuen Arbeitgeber. Weil er nach dem Betriebsübergang einen neuen Arbeitsvertrag mit schlechteren Konditionen nicht unterschrieb, schlossen ihn die neuen Chefs von der Gehaltserhöhung aus. Laut Urteil verstößt dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht. Die turnusgemäße Gehaltserhöhung sorge für den Inflationsausgleich und sei nicht an bestimmte Arbeitnehmerleistungen geknüpft.