Gegendarstellung :
In der TAZ vom 26. 05. 2005 verbreiten Sie auf S. 22 unter der Überschrift „Hungerstreikende machen weiter“ unzutreffende Tatsachenbehauptungen über die Polizeibehörde:
1. Sie schreiben: „Eine Woche hatten sie pausiert. Am Montag haben sechs Männer im Abschiebegefängnis Köpenick ihren Hungerstreik wieder aufgenommen.“ Hierzu stellen wir fest: Die angegebene Zahl der die Anstaltsnahrung verweigernden Insassen ist falsch: Am Montag den 23. 05. 2005 hat lediglich einer von den betreffenden Abschiebehäftlingen die Annahme der Anstaltsnahrung verweigert.
2. Sie schreiben in Hinblick auf den „Hungerstreik“ von Abschiebehäftlingen weiter: „Auslöser der Aktion war die Misshandlung eines palästinensischen Flüchtlings durch einen Wärter.“ Hierzu stellen wir fest: Aufgrund der von einem Häftling erhobenen Vorwürfe hat die Gewahrsamsleitung selbst umgehend Strafanzeige erstattet, so dass aus diesem Grunde ein Ermittlungsverfahren läuft. Die erhobenen Vorwürfe sind jedoch bis heute nicht bestätigt.
3. Sie schreiben weiter: „Nach einer Revolte während der Solidaritätskundgebung vor dem Gefängnis am 7. Mai wurden die Hungerstreikenden auf verschiedene Etagen im Gefängnis verteilt. Seitdem fordern sie eine Zusammenlegung.“ Hierzu stellen wir fest: Die betreffenden Insassen befanden sich bis auf einen Insassen alle auf einer Etage und wurden auch nach dem 7. Mai nicht auf verschiedene Etagen verlegt.
4. Sie schreiben weiter: „Nach Angaben der Antirassistischen Initiative (ARI) ist der Anstaltsleiter bisher auf keine Forderung der Häftlinge eingegangen. Auch zu dem angekündigten Gespräch zwischen Anstaltsleitung und Häftlingen sei es nicht gekommen.“ Hierzu stellen wir fest: Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wird, es läge an der Anstaltsleitung, dass es zu dem Gespräch zwischen Anstaltsleitung und Häftlingen noch nicht gekommen war, ist dies falsch.
Berlin, den 20. 06. 2005
Rechtsanwältin Julia Bezzenberger für
Der Polizeipräsident in Berlin.
Gemäß Paragraf 10 des Berliner Pressegesetzes sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen unabhängig vom Wahrheitsgehalt verpflichtet. Die Redaktion