: Gegen Menschenhandel
Der Bundestag verschärft die Strafen für Täter
BERLIN afp ■ Menschenhändler werden künftig härter bestraft und die Opfer von Menschenhandel besser geschützt. Der Bundestag beschloss gestern in Berlin einstimmig entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuchs. Sie setzen internationale Übereinkommen auf UN- und EU-Ebene um. Künftig ist es nicht nur strafbar, Menschen in die Prostitution zu treiben, sondern auch, die Opfer für pornographische Darstellungen oder in Peep-Shows zu missbrauchen.
Die heute schon strafbare Zwangsverheiratung wird als besonders schwerer Fall der Nötigung bestraft. Opfer von Menschenhandel können künftig einfacher Strafanzeige erstatten. Der Schutz minderjähriger Opfer sei aber weiterhin nicht ausreichend gewährleistet, kritisierten Unicef und die Kinderrechtsorganisation Ecpat in Köln.