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Gegen Lauschangriff

Hamburgs Journalistenverband lehnt Verschärfung des Verfassungsschutzgesetzes als Gefahr für Pressefreiheit ab

Als „Gefährung der Pressefreiheit“ hat der Deutsche Journalisten-Verband Hamburg (djv) den Entwurf des neuen Hamburger Verfassungsschutzgesetzes bezeichnet. In einem Schreiben forderte djv-Vorsitzende Annegret Witt-Barthel die fünf Rathaus-Parteien gestern auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Der Gesetzesentwurf der Innenbehörde gestattet unter anderem dem Verfassungsschutz in Hamburg eine „verdachtsunabhängige optische und akustische Wohnraumüberwachung“ auch bei Angehörigen von Berufsgruppen, denen bislang ein so genanntes Zeugnisverweigerungsrecht zusteht – darunter Rechtsanwälte, Pastoren und Journalisten.

Für letztere sei der „Informantenschutz“ bei der Recherche ein „Bestandtteil der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit“, erinnert Witt-Barthel. Der Hamburger Entwurf gehe aber weit über die Anti-Terror-Maßnahmen hinaus, die von SPD-Bundesinnenminister Otto Schily durchgesetzt wurden. Danach ist die Überwachung einer Wohnung höchstens zur Abwehr „einer gegenwärtigen Gefahr“ oder Lebensgefahr für einzelne Personen zulässig.

Der Gesetzentwurf, der am 22. Oktober erstmals in der Bürgerschaft behandelt werden soll, war bereits vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Hans-Hermann Schrader abgelehnt worden: „Diesen Lauschangriff brauchen wir nicht“, so Schrader. Auch in der Hamburger Rechts-Koalition gibt es erhebliche Bedenken gegen dieses Gesetz, in erster Linie bei der FDP. Die SPD lehnt die Neufassung als zu weitgehend ab, die GAL ohne Wenn und Aber. smv

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