■ Kurden: Gefahr nicht anerkannt
Bremen (AP) –Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat eine Gruppenverfolgung von Kurden wegen ihrer Volkszugehörigkeit im westlichen Teil der Türkei nicht anerkannt. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten hatte Berufung gegen 60 Entscheidungen des Bremer Verwaltungsgerichts eingereicht, in denen die Verfolgung zunächst anerkannt worden war. Die erste dieser Entscheidungen wurde aufgrund unzureichendem Beweismaterials in höherer Instanz aufgehoben. Die Urteilsbegründung soll in etwa zwei bis vier Wochen vorliegen.
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