: Gefängnis-Nötiger vor Gericht
SIEGEN dpa ■ Vor dem Schöffengericht in Siegen muss sich am kommenden Dienstag ein 28-Jähriger wegen der Nötigung eines Mitgefangenen verantworten. Der Mann hatte im Sommer einem gleichaltrigen Untersuchungsgefangenen eine Rasierklinge in die Hand gedrückt und ihn zum Selbstmord-Versuch aufgefordert – nachdem er erfahren, dass sein Opfer wegen eines Sexualstrafdelikts einsaß. Täter und Opfer waren in einer Gemeinschaftszelle in der Siegender Außenstelle der JVA-Attendorn untergebracht.