: GSM-Auswahlverfahren rechtswidrig
■ Oberverwaltungsgericht: Schule durfte Lehrerkinder nicht bevorzugen
Im Losverfahren hatte die neue Gesamtschule Mitte (GSM) ihre begehrten Plätze vergeben. Allerdings nur im Prinzip. Konkret hatten zwei Kinder bereits vorab einen Platz erhalten, weil ihre Eltern als LehrerIn an der GSM arbeiten. Dies ist „ohne rechtliche Grundlage und letztlich willkürlich“ geschehen, urteilte jetzt das Bremer Oberverwaltungsgericht und gab den beiden Klagen von abgewiesenen Eltern recht. Ihre Kinder werden nun noch nachträglich an der GSM aufgenommen, teilte die Behörde direkt nach Verkündung des Urteils mit.
Vor dem Verwaltungsgericht hatten die abgewiesenen Eltern keinen Erfolg gehabt. Aufnehmen muß die GSM nach der OVG-Entscheidung nun allerdings trotzdem nur die Kinder der beiden Elternpaare, die gegen das Auswahlverfahren geklagt hatten. „Ähnlich wie im Hochschulzulassungsrecht“ könnten sich alle anderen Kinder und Eltern von der Gerichtsentscheidung keinen Vorteil mehr erhoffen, heißt es im Urteil. Bis auf „denkbare vereinzelte Ausnahmefälle“ sei die Klagefrist für die übrigen Abgewiesenen inzwischen abgelaufen.
Für die beiden Kinder, die nun auf dem Gerichtsweg in die GSM aufgenommen werden, muß die Schule zusätzliche Kapazitäten schaffen, befanden die Richter. Eine „Überlast“ sei dabei kaum zu befürchten. Und selbst wenn es dazu käme, sei der Bildungssenator eben zu „zusätzlichen Anstrengungen verpflichtet“.
Kommentar des Anwalts der KlägerInnen, Axel Adamietz: „Es wäre besser, endlich die Schulvielfalt anzubieten, die Bremer Eltern wollen, als zu versuchen, sie mit fraglichen Mitteln umzusteuern.“ Ase
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