GRUNDGESETZ UND HOMO-EHE : Norbert Blüm attackiert Karlsruhe
BERLIN | Der ehemalige CDU-Politiker und Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hat in einem Beitrag für die FAS das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scharf angegriffen. Das Gericht setze sich mit seiner Entscheidung vom Juni 2013, dass das Ehegattensplitting auch auf homosexuelle Paare angewendet werden müsse, „über eine gefestigte, langjährige Rechtssprechung hinweg“, sagte Blüm. Ehe und Familie, die das Grundgesetz schützen solle, seien „einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht“, schreibt Blüm unter anderem. (taz)