■ GRUND UND BODEN: Anträge auf Rückgabe
Gotha. Rund 12.250 Anträge sind beim Vermögensamt des Kreises Gotha zur Rückgabe beziehungsweise Regelung von Eigentumsfragen eingegangen. Manche machen dabei Rückgabeansprüche für bis zu 100 Grundstücke geltend. Bevorzugt werden sollen Anträge auf Aufhebung der staatlichen Verwaltung von Grundstücken. Vorrangigen Bescheid sollen auch die erhalten, die ihr Eigenheim rechtmäßig auf Grundstücken errichtet haben, auf die jetzt vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
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