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Archiv-Artikel

GLATZENURTEIL Kein Recht auf Perücke

KASSEL | Kurt H. sagt: „Die Leute gucken und sagen: Da kommt der mit der Glatze. Ich verkrafte das nervlich nicht.“ Der 76-Jährige aus Contwig (Rheinland-Pfalz) leidet seit 32 Jahren an vollständiger Haarlosigkeit – kein Bart, keine Wimpern, keine Augenbrauen. Bis 2011 zahlte die Krankenkasse Zuschüsse für seine Perücken. „Ich kann doch nicht immer Mütze tragen bei Sonne“, sagt er. 2011 lehnte die AOK Rheinland-Pfalz seinen Antrag auf Mitfinanzierung eines Haarersatzes ab. Dagegen klagte H. Vergeblich. Das Bundessozialgericht (BSG) hat der Kasse recht gegeben.

Die Haarlosigkeit habe bei H. keine entstellende Wirkung, begründete der 3. Senat das Urteil. Dass der Betroffene das anders empfinde, sei nicht maßgeblich. Grundsätzlich aber können Männer in bestimmten Fällen eine Perücke von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Allerdings muss eine Krankheit vorliegen, und der unbehaarte Kopf muss eine entstellende Wirkung haben, wie das Bundessozialgericht entschied. Eine gewöhnliche Glatze reicht da nicht. Und weil Männer viel öfter unter Haarausfall leiden als Frauen, sei eine Glatze auch eher hinzunehmen. Oh Mann! (dpa)