: GEZ-Befreiung: Hinweis genügt
Bremen taz ■ Bremens Datenschutzbeauftragter Sven Holst weist darauf hin, dass ALG-II-EmpfängerInnen, die von der GEZ befreit werden wollen, nicht mehr länger den Originalbescheid der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis) einreichen müssen, auch wenn der Rundfunkstaatsvertrag dies so vorsieht. Es reiche aus, wenn der GEZ-Antrag auf Gebührenbefreiung von der Bagis abgestempelt und damit amtlich beglaubigt wird – mit dem Hinweis, dass die Originalpapiere vorgelegen haben. Diese „Stempel-Lösung“, auf die sich der Rechtsausschuss der Bürgerschaft bereits Anfang Dezember verständigt hat, wird von Holst ausdrücklich begrüßt. Das Einsenden des vollen Bescheides hingegen hatte er als verfassungsrechtlich bedenklich kritisiert.