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Archiv-Artikel

GESETZESÄNDERUNGEN DES BUNDESRATS

Die Vorstände der börsennotierten Aktiengesellschaften müssen künftig ihr genaues Jahresgehalt nennen. Die Bezüge müssen im Jahres bis ins Detail publik gemacht werden, einschließlich zugesagter Abfindungen.*****Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz ist gestoppt. Nach der Bundestagswahl muss ein neuer Anlauf für die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien unternommen werden.*****Sozialversicherungsbeiträge müssen künftig am Ende des laufenden Monats statt zur Mitte des Folgemonats abgeführt werden.*****Langzeitarbeitslose dürfen künftig mehr Geld zum Alg II hinzuverdienen. Die verlängerte Zahlung von Alg I für ältere Erwerbslose wurde gestoppt. Sie werden voraussichtlich ab Februar 2006 nur noch 18 Monate Alg I erhalten.*****Bundestagsabgeordnete müssen künftig sämtliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten beim Parlament angeben. Diese werden in pauschaler Form veröffentlicht.*****Pässe mit biometrischen Daten werden zum 1. November eingeführt. Sie enthalten neben einem Chip mit dem Bild des Inhabers ab März 2007 auch zwei Fingerabdrücke in digitalisierter Form.*****Der „genetische Fingerabdruck“ wird ausgeweitet. Behörden können bei der Verfolgung von Straftaten künftig in größerem Umfang die DNA-Analyse einsetzen.*****Zwangsehen, bei der Frauen mit körperlicher oder psychischer Gewalt zur Ehe gezwungen werden, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.*****Die Verjährungsregeln für Straftaten werden verschärft. Bislang läuft während eines Auslieferungsverfahrens die Verjährungsfrist grundsätzlich weiter. Zukünftig soll die Verjährungsfrist während dieser Zeit ruhen.