GESETZ GEGEN MIETWUCHER: Miethaie zu Fischstäbchen

Der Senat will die Mieten in öffentlich geförderten Wohnungen stärker regulieren.

Keine Fischstäbchen, aber immerhin eine (Miet-)Haifischflossensuppe Bild: ap

Der rot-rote Senat will mit einem neuen Gesetz gegen Mietwucher bei Sozialwohnungen vorgehen. "Der soziale Wohnungsbau in Berlin erfüllt zu großen Teilen nicht mehr seine ihm zugedachte Funktion der Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit angemessenem Wohnraum zu günstigen Bedingungen", konstatiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Senatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). In 40 Prozent der mit öffentlichem Geld geförderten Sozialwohnungen seien die Mieten teurer als in vergleichbaren Wohnungen auf dem freien Markt.

Eine mögliche Lösung, über die der Senat nachdenkt: Die Sozialmiete könnte sich in Zukunft am Mietspiegel orientieren, anstatt regelmäßig anzusteigen. Außerdem könnte mit einer sogenannten Kappungsgrenze festgelegt werden, dass die Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nur maximal um einen vorgegebenen Prozentsatz steigen darf. Die Höhe der Miete könnte auch vom Einkommen der Mieter abhängen.

Laut Stadtentwicklungsverwaltung werden solche Wege derzeit "unter Beteiligung externen wissenschaftlichen und juristischen Sachverstands erarbeitet und anschließend mit den beteiligten Akteuren erörtert". Angehört werden sollen etwa Mietervertreter, Eigentümer und die Förderbank. Das Ziel: Die Wohnungen sollen für Mieter mit geringen Einkommen bezahlbar bleiben.

Die Mietbegrenzung kann allerdings zum Problem für Vermieter werden, die mit den Einnahmen kalkuliert haben. Bereits mit dem im Jahr 2002 beschlossene Ende der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau kam es zu Insolvenzen. Bei 158 von 476 Häusern, in denen die Förderung auslief, kam es zur Pleite des Eigentümers. Das Land musste bislang 247,1 Millionen Euro an Ausfallbürgschaften übernehmen.

Die Investitionsbank Berlin prognostiziert, dass in den nächsten Jahren für den Landeshaushalt noch weitere 310 Millionen Euro an Bürgschaften fällig werden. Bisher sind 15.740 Wohnungen aus der Förderung gefallen, bis 2016 werden weitere 12.250 folgen - die meisten davon in Pankow, Lichtenberg und Treptow-Köpenick.

Für die Mieter muss eine Insolvenz nicht von Nachteil sein. Oft kommt es zur Zwangsversteigerung und dann zu einem neuen Eigentümer. Das Haus ist so von einem Teil seiner Schulden befreit, der Renditedruck kann sinken.

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