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GERICHTSURTEIL Keine Online-Videoplattform der Privaten

DÜSSELDORF | Die TV-Konzerne RTL und ProSiebenSat.1 dürfen keine gemeinsame Online-Plattform für den zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten aufbauen. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht in einem Urteil am Mittwoch. Es wies damit eine Beschwerde der Privatsender gegen ein Verbot durch das Bundeskartellamt ab. Auf der geplanten Videoplattform, die RTL und ProSiebenSat.1 im August 2010 angekündigt hatten, sollten Zuschauer nachträglich verpasste Sendungen diverser Fernsehsender ansehen können – so wie das heute schon möglich ist, allerdings nur in den jeweiligen Mediatheken der Sender. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht folgte nun mit seiner Ablehnung dieses Vorhabens der Argumentation der Kartellwächter vom März 2011: Mit der Plattform würde das „marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen“ auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt. (dpa, epd)