GEPLANTE MÜGGELSEE-ROUTE SORGT FÜR UNMUT UND VERFASSUNGSKLAGE : BER-Flugroute nun ein Fall für Karlsruhe
Die geplante Müggelsee-Flugroute am Hauptstadtflughafen BER ist nun auch ein Fall für Karlsruhe. Dem Bundesverfassungsgericht liegen zwei Verfassungsbeschwerden vor, bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch einen Bericht der Märkischen Allgemeinen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Müggelsee-Flugroute im Dezember 2014 bestätigt. Die Revision eines Umweltverbands und mehrerer Grundstückbesitzer gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg waren damit erfolglos geblieben. Die Würzburger Kanzlei Baumann begründete den Gang nach Karlsruhe damit, dass das Grundrecht auf Vertrauensschutz verletzt worden sei. Die „maßgeblichen Entscheidungsträger“ hätten gewusst, dass die Routen anders als ursprünglich angenommen festgelegt werden müssen. Die Flugroute führt von der Nordbahn in Richtung Osten über den Großen Müggelsee. Die Flugzeuge werden dabei auch besonders geschützte Natura-2000-Gebiete überfliegen. Bei einer Flughöhe von 600 Metern ist laut Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. (dpa)