: GEHÖRLOSE: ANSPRUCH AUF DOLMETSCHER
Gehörlosen soll bei Behördengängen ein Gebärdensprachdolmetscher kostenlos zur Verfügung stehen. Das hat die rot-grüne Bundesregierung bereits am 1. Juli 2001 im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben. In Berlin wird die Regelung bislang aber noch nicht umgesetzt. Gestern hat der Senat die dafür erforderliche Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes „zur Kenntnis genommen“ und „zur Stellungnahme“ an den Rat der Bürgermeister weitergeleitet. Bevor Gehörlose aber tatsächlich einen Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher haben, müssen laut Senat die Dolmetschergebühren vereinheitlicht werden.