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■ GEGENDARSTELLUNG-betr.: "Die Hanauer Staatsanwaltschaft kuscht", taz vom 10.8.1988, S.9

In der taz vom 10.August 1988 führen Sie in dem Artikel „Die Hanauer Staatsanwaltschaft kuscht“ unter anderem aus:

„Und auch die GNS, die jetzt für die Transnuklear die Atomtransporte durchführt, blieb bislang unbehelligt, obgleich aus dem Vernehmungsprotokoll des durch Selbstmord ums Leben gekommenen Transnuklear-Managers hervorgeht, daß die GNS bei der Auftragsbestechung 'kräftig mitgemischt‘ hat. Damit erwecken Sie den Eindruck, GNS habe im Zusammenhang mit Aufträgen zum Transport radioaktiver Stoffe Bestechungs- oder Schmiergelder gezahlt.

Das ist falsch. Richtig ist, daß GNS solche Zahlungen nicht geleistet hat.

Essen, den 11.08.88

GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH

Dr. Baatz /v.Wedelstädt

Anmerkung der Redaktion:

Im Verlauf seiner Vernehmung durch die Hanauer Staatsanwaltschaft am 22.Juni vergangenen Jahres, deren protokollierte Mitschrift der taz vorliegt, erklärte der für die Bestechungen bei Transnuklear abgestellte Manager Hans Holtz:

„In mehreren Gesprächen ... kam zur Sprache, daß die Kunden (von Transnuklear, Red.) offensichtlich Zuwendungen erhalten wollten. Es wurde u.a. von Herrn Ramcke (PreussenElektra, Red.) etwa wörtlich gesagt, 'Wir sind besseres gewöhnt, als kleine Geschenke.‘ In diesem Zusammenhang fiel auch der Name unserer Konkurrenzfirma GNS.“

Transnuklear-Sprecher Jörg Pompetzki erklärte am 18.März 1988 gegenüber dieser Zeitung, er frage sich „was bei denen (GNS) eigentlich anders war als bei uns“. Und: „Das fragen sich viele Leute hier.“

Der Hanauer Staatsanwalt Albert Farwick erklärte gegenüber der taz (Ausgabe vom 16.März), zwar sei die GNS bei den Holtz-Vernehmungen belastet worden; da es für Schmiergeldzahlungen in der Privatwirtschaft jedoch keinen Straftatbestand gebe, gebe es auch gegen die GNS „keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen“.

taz-Redaktion

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