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Archiv-Artikel

GAL rügt Justizsenator Kusch hat Ärger mit den Gerichten

Von wei

Nach Ansicht der GAL-Fraktion herrschen in Hamburgs Gefängnissen „rechtswidrige Zustände“. Im Knast Fuhlsbüttel sei es in den vergangenen Monaten zu „rechtswidrigen Freiheitsentziehungen“ gekommen, warnte gestern der grüne Abgeordnete Till Steffen unter Verweis auf mehrere Gerichtsentscheidungen. In einem Fall geht es um den Dauereinschluss aller Häftlinge, den die Justizvollzugsanstalt (JVA) nach einer Protestaktion der Gefangenen am 18. Dezember 2004 veranlasst hatte. Obwohl die Strafvollstreckungskammer schon fünf Tage später die Aufhebung des Dauereinschlusses anordnete, „wurde die Maßnahme mindestens bis zum 5., wahrscheinlicher aber bis zum 15. Januar fortgesetzt“, so Steffen. Hierfür beantragten mehrere Häftlinge Schmerzensgeld von der Stadt. Die Klagen habe Aussicht auf Erfolg, denn das Landgericht sprach einem Gefangenen jetzt Prozesskostenhilfe in Höhe von 4.500 Euro zu. Wegen schuldhaften Verhaltens und der Weigerung zur Umsetzung der Gerichtsentscheidung wurde erhöhter Schmerzensgeldanspruch angenommen. In einem anderen Fall wurde die JVA vom Landgericht verpflichtet, einem Gefangenen die alten Aufschlusszeiten am Wochenende wieder zu gewähren. Der Knast hatte sie beschränkt mit der Begründung, es mangele an Personal. „Das ist eine verfassungswidrige Missachtung des Resozialisierungsgebots“, kritisierte Steffen. „Dass gerade der Justizsenator mit Recht und Gesetz auf Kriegsfuß steht, ist pikant“, griff er Roger Kusch (CDU) direkt an. Um sich ein Bild machen zu können von der „schuldhaften Amtspflichtverletzung“ der Justizbehörde und dem Ausmaß der Schadensersatzforderungen von Gefangenen, hat Steffen jetzt eine kleine Anfrage an den Senat gestellt. wei