: Fußtritt gegen Auto
Frankfurt (dpa) — Wenn ein Fußgänger gegen ein Auto tritt, kann den Fahrer durchaus eine Mitschuld treffen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Das Gericht teilte den Schaden, den ein Fußgänger mit einem kräftigen, rund 2.000 Mark teuren Tritt gegen den Kotflügel eines Wagens verursacht hatte, zu zwei Dritteln auf den Fußgänger und einem Drittel auf die haftende Autohalterin auf. Der Freund der Frau hatte den Wagen derart rücksichtslos über einen Fußgängerüberweg mit Ampel gesteuert, daß er die Empörung des Fußgängers erregte. Allerdings hatten sich auch Fußgänger falsch verhalten: Sie waren trotz eines roten Signals über den Zebrastreifen geströmt. Der Autofahrer hatte sich hupend in die Menge gedrängt, worauf einer der Fußgänger gegen den Kotflügel trat. (Az.: 32/30 C 1936/89-48)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen