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Fußtritt für Drogenpolitik

KOMMENTAR

Fußtritt für Drogenpolitik

Auf halbem Weg versandet — so sieht derzeit die Entkriminalisierung von Drogenabhängigen der Hamburger Art aus.

Vollmundig verkündete der Senat im vergangenen Jahr, daß er mit einer Bundesratsinitiative die Lebenssituation Abhängiger verbessern wolle. Den Verfolgungsdruck von den Junkies nehmen, so lautete die Devise, hinter der noch vor zwei Monaten — zumindest offiziell — auch Justiz- und Innenbehörde standen.

Nun könnten Taten folgen: Der Bundestag hat dem Hamburger Vorschlag zugestimmt. Was heißt: Drogenabhängige, die mit geringen Mengen Heroin abgegriffen werden, müßten nicht mehr vor den Kadi. Die Richter könnten von diesen Verfahren entlastet werden.

Doch die Regelung nimmt all die Süchtigen aus, die sich den Schuß in der Öffentlichkeit setzen. Dies sind aber diejenigen, die am Ende ihrer Drogenkarriere stehen. Die Junkies, die sich hoffnungslos im Teufelskreis von Sucht, Verfolgung und Knast verfangen haben.

Diese Vorgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei belegt, daß es in Hamburgs Behörden und Senat großen Widerstand gegen eine wirkliche Entkriminalisierung von Abhängigen gibt. Die Ausgrenzung dieser Gruppe ist keine nebensächliche praktische Anweisung für Polizisten und Juristen. Sie ist mehr: Ein Fußtritt für eine fortschrittliche Drogenpolitik, für den Drogenbeauftragten, den Sozialsenator und den Bürgermeister. Sannah Koch

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