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Fußball: Stefan Klos kippt Paragraph 11

Das Dortmunder Arbeitsgericht bestätigte in einer Hauptverhandlung am Dienstag zwar eine Einstweilige Verfügung vom 10. März, nach der Fußballbundesligist Borussia Dortmund seinen Torhüter Stefan Klos (26) wechseln lassen muß. Aber da der Klub Berufung einlegte, darf Klos weiterhin nicht bei den Glasgow Rangers unterschreiben. Bei Ausschöpfung aller Rechtsmittel könnten vier Jahre vergehen bis zu einem rechtskräftigen Urteil, das Klos braucht, um wechseln zu können. Zudem erklärte das Gericht den umstrittenen DFB-Paragraphen 11 für unwirksam, nach dem sich Verträge, die vor dem Bosman-Urteil geschlossen wurden, automatisch um ein Jahr verlängern.

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