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Fusionswerbung erlaubt

Der Senat darf weiter für die Fusion mit dem Land Brandenburg werben. Das Verfassungsgericht Berlin wies Anträge von neun Berliner Bürgern auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Senat wegen seiner Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Fusion ab. In dem gestern vom Gericht veröffentlichten Beschluß heißt es, daß die Arbeit der Landesregierung nicht die verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen der Sachlichkeit überschreite. Der Senat sei zwar zur Sachlichkeit, jedoch nicht zur Neutralität verpflichtet. Laut Gerichtsbeschluß dürfe auch die Landesregierung in den Meinungsbildungsprozeß zur Volksabstimmung eingreifen.dpa

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