piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze VERGEUDETE URLAUBSTAGE Für jeden 72 Euro

Reisende haben für jeden vertanen Urlaubstag wegen Verschulden des Veranstalters Anspruch auf 72 Euro Entschädigung. Der Betrag orientiere sich am durchschnittlichen Tagesnettoeinkommen eines Erwerbstätigen, so das Frankfurter LG (Az.: 2-19 O 233/02). (dpa)