in kürze VERGEUDETE URLAUBSTAGE : Für jeden 72 Euro
Reisende haben für jeden vertanen Urlaubstag wegen Verschulden des Veranstalters Anspruch auf 72 Euro Entschädigung. Der Betrag orientiere sich am durchschnittlichen Tagesnettoeinkommen eines Erwerbstätigen, so das Frankfurter LG (Az.: 2-19 O 233/02). (dpa)