in kürze VERFOLGTE KOMMUNISTEN : Für Entschädigung
Laut Linksparteil sollen Verfolgte des Nazi-Regimes nachträglich entschädigt werden, wenn sie wegen ihrer Mitgliedschaft in der 1956 verbotenen KPD von Entschädigungen ausgeschlossen waren. Es sei ein „gesellschaftlicher Skandal“, dass Kommunisten wegen ihrer Gesinnung Entschädigung verweigert wurde, hieß es. (dpa)